ASP-Ausbruch in Belgien
Aktuelle Mitteilungen, Informationen, Handlungsempfehlungen und Übersichtskarten
Der grenzüberschreitende Austausch von Wild in Haut (PCCB / 1347004) ist ab 1. November 2018 bis auf weiteres für den Handel mit Deutschland, Frankreich, Luxemburg und den Niederlanden ausge- setzt.
LJV-Positionspapier zur ASP
Hinweise!
Aufgrund verschiedener Nachfragen in der Geschäftsstelle des LJV sowie zum Teil missverständlicher Darstellung in der Presse geben wir nachfolgende Hinweise:
1. Ab sofort wird für die Beprobung von Fallwild auf ASP bei Schwarzwild eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50.-€ gezahlt.
2. Dies gilt nicht für die Beprobung von Verkehrsunfallwild bei Schwarzwild.
3. Der neue Probenbegleitschein mit entsprechenden Angaben steht u.a. auf der Homepage des LUA zum Download bereit.
Die Auszahlung des o.g. Betrages (Abwicklung) wird über den Landesjagdverband erfolgen.
Die unten herunterzuladenden Untersuchungsanträge sind als PDF-Datei am Computer ausfüllbar!
Afrikanische Schweinepest (ASP)
Folgende Erklärungen zu den Anlagen:
1.Anlage: Allgemeine Informationen zur ASP, wichtige Infos für
Jäger zur Erkrankung beim Wildschwein, Erkennung,
Übertragung und Erkennung
2.Anlage: Presseinformation des FLI zur Risikobewertung bzgl. der
Einschleppung des Virus nach Deutschland
3.Anlage: FLI in Zusammenarbeit mit dem DJV: Wichtige
Maßnahmen zur ASP-Früherkennung (Monitoring)
4.Anlage: Aktuelle Seuchenkarte in Osteuropa vom 02.01.2018
(neue Fälle in Polen und Tschechien)
5.Anlage: FLI in Zusammenarbeit mit dem DJV:
Maßnahmekatalog (Optionen für die Bekämpfung der
ASP bei Wildschweinen im Seuchenfall)
6.Anlage: FLI in Zusammenarbeit mit dem DJV: Exemplarische
Anwendung jagdlicher Maßnahmen im Seuchenfall bei
ASP
Außerdem bitten wir Sie, die Jagdausübungsberechtigten auf ihre Verpflichtung zur Probenahme eine Blutprobe (aus der Brusthöhle, den Herzkammern oder den großen Gefäßen) von allen verunfallten und sonst verendet aufgefundenen Wildschweinen sowie allen krank erlegten Wildschweinen (verhaltensauffälligen Tieren vor dem Schuss, Kümmerern und pathologischen Veränderungen beim Aufbruch) hinzuweisen und dies auf dem Probenbegleitschein zu vermerken, damit eine Untersuchung auf ASP erfolgt.
Die Einsendung von Milz ist nicht mehr zwingend erforderlich, zukünftig reicht die Blutprobe zur Untersuchung.
Die Informationen, die vom FLI in Zusammenarbeit mit dem DJV erarbeitet wurden haben keinen rechtsverbindlichen Charakter. Sie stellen lediglich Vorschläge und Möglichkeiten dar, die auf den Einzelfall bezogen behördlich festgelegt und angeordnet werden müssen. Um im konkreten Fall die sinnvollsten Maßnahmen sowie die Gebietsabgrenzungen festzulegen, benötigen wir Ihre orts- und fachkundige Unterstützung.
Für weitere Fragen und Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Kreisverwaltung Trier-Saarburg
Veterinäramt
Metternichstraße 33
54292 Trier
Tel: (0651) 715-585
Fax: (0651) 715-17583
ute.marx@trier-saarburg.de
www.trier-saarburg.de
BITTE BEACHTEN SIE ALLE 6 ANLAGEN
Neue Bestimmungen zur Erlegung von Schwarzwild
Im Hinblick auf die sich aus Osteuropa nähernde Afrikanische Schweinepest und die zum Teil sehr hohen Schwarzwildbestände hat die obere Jagdbehörde entschieden, die Erlegung von Schwarzwild unter Verwendung von künstlichen Lichtquellen (z. B. Taschenlampen) per Allgemeinverfügung zuzulassen. Die Veröffentlichung der Allgemeinverfügung im Staatsanzeiger erfolgte gestern, sodass sie heute wirksam wird.
Zu beachten ist, dass die Verbindung einer künstlichen Lichtquellen mit der Schusswaffe nach wie vor verboten bleibt.
NEUIGKEITEN
Im Juli 2017 haben wir Ihnen das „Handlungsprogramm zur Reduzierung überhöhter Schwarzwildbestände und zur Absenkung des Risikos einer Ausbreitung von Tierseuchen für das Jagdjahr 2017/2018“ vorgestellt und bereits auf die weitere Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest in Richtung Deutschland hingewiesen.
Nach Auftreten der Afrikanischen Schweinepest in der Tschechischen Republik hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) seine Risikobewertung geändert: Das Risiko für den Eintrag der ASP durch direkten Kontakt zwischen Wildschweinen wurde von gering auf mäßig hochgestuft.
Entsorgung der Reste von erlegtem Wild und Fallwild
Aktualisierte Leitfäden 124 und 125 zur Beseitigung von Fallwild und Entsorgung der Reste von erlegtem Wild
Im Downloadbereich finden Sie:
1. Merkblatt zur Einsendung von Proben bei Wildschweinen
2. Probenbegleitschein zur Untersuchung auf klassische
Schweinepest (KSP) und afrikanische Schweinepest (ASP)
3. Merkblatt Afrikanische Schweinepest (ASP)