Kitzrettung
Alle wichtigen Information zu sämtlichen Drohnenteams finden Sie in der Rubrik "Kitzretter"!
Christian Fandel
Schießstand
In Kürze starten die Renovierungsarbeiten am Schießstand - weitere Information folgen zeitnah.
Wir bitten um Verständnis für die Einschränkungen, diese sind leider unumgänglich.
Christian Fandel
Wolf
Der Deutsche Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das Bundesjagdgesetz geändert und Regelungen zur Jagd auf den Wolf getroffen, die am 02.04.2026 in Kraft getreten sind. Die
bundesrechtlichen Regelungen zum Wolf gelten seit ihrem Inkrafttreten auch unmittelbar in den Ländern, mithin auch in Rheinland-Pfalz.
Infolge dessen entfällt die bislang vorgehaltene Kurzwahl #4 der Hotline Großkarnivoren Rheinland-Pfalz zur Meldung eines verletzten oder hilflosen Wolfs mit sofortiger Wirkung.
Hintergrund: § 22c Absatz 1 Nummer 2 Bundesjagdgesetz (BJagdG) normiert das bislang nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geltende Verbot, kranke oder verletzte Wölfe aufzunehmen, um sie
gesund zu pflegen. Darüber hinaus gelten nun die landesjagdrechtlichen Regelungen in § 34 Landesjagdgesetz (LJG) zum Fangschuss und zur Gesundpflege auch für den Wolf. Demnach sind
die jagdausübungsberechtigte Person, ihre Jagdaufseherinnen und Jagdaufseher sowie ihre Jagdgäste verpflichtet, dem Wild unnötige Schmerzen oder Leiden zu ersparen. Krank geschossenes, schwer
krankes oder auf andere Weise schwer verletztes Wild ist von der zur Jagd befugten Person unabhängig von der Jagdzeit unverzüglich zu erlegen.
Eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung ist für das Antragen eines Fangschusses insoweit nicht mehr erforderlich. Demnach bedarf es auch an dieser Stelle keiner weiteren Koordination
durch das KLUWO, da die gesetzlichen Bestimmungen einen zeitnahen und tierschutzgerechten Umgang mit verletzten und kranken Wölfen gewährleisten.
Melden Sie Sichtungen von verletzten oder kranken Wölfen demnach anlehnend an § 5 LJG der aneignungsberechtigten Person, der Gemeindeverwaltung oder der nächsten Polizeidienststelle.
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Wir möchten Sie ferner über folgende Wolfs-Nachweise (C1) informieren:
Die nachfolgenden Angaben sind wie folgt sortiert: Datum,
Verbandsgemeinde/Gemarkung, Landkreis, Nachweisart, Details:
27.03.2026 | VG Altenkirchen-Flammersfeld / Landkreis Altenkirchen |
Nachweisart: Totfund (Skelettfund) |Ergebnis Haplotyp: HW01 -
Individualisierung nicht möglich
21.03.2026 | VG Walmerod, Landkreis / Westerwaldkreis | Rehriss | GW5515f |
Erstnachweis, Herkunft Leuscheid-Rudel.
29.03.2026 | VG Walmerod / Landkreis Westerwaldkreis | Rehriss | GW5517f |
Erstnachweis, mögliche Herkunft Greifenstein (Hessen)
07.04.2026 | VG Bad Marienberg / Landkreis Westerwaldkreis | Rehriss |
GW3109m | Herkunft Hohwald-Rudel (Sachsen), 4. Nachweis in RLP-Region
Westerwald, mögliche Interaktion Rudel Hachenburg in Klärung
Allgemeine Informationen zum Wolfs/Luchs-Management, Herdenschutzmaßnahmen und Präventionsförderung des Landes Rheinland-Pfalz, finden Sie auf der Seite der FAWF/KLUWO unter folgendem Link
https://fawf.wald.rlp.de/kluwo
Die Liste der Wolfsnachweise RLP ist unter folgendem Link
Bei Fragen können Sie sich gerne per Mail an das KLuWo-Team
Christian Fandel