Jagdhundewesen

 

Obfrau

Ruth Kalinke-Philipps

Tel.: 0174/9003149

ruth.kalinke-philipps@web.de

Obfrau

Anne Sonntag

 

Anerkannte Schweißhundeführer

 

Name

Adresse

Telefonnummer

Gödert, Helmut

Bahnhofstr. 63
54314 Zerf

06587-992169
0152-09514849

Gödert, Johannes

Am Mühlenberg
54314 Zerf

0162-3075360

Hötl, Walter

Auf den Birken 15
54329 Konz

06501-2244
0171-2672657

Jost, Jörg

Saarstr. 30
54429 Waldweiler

06589-7952
06589-917741
0173-3223757

Reinert, Johannes Adolf

Zur Huf 11
54429 Waldweiler

06589-919178             
01522-8850470

Teuffel, Ingo

In den Dörrwiesen 16a
54455 Serrig

0173-6766067

Tholl, Heinz 

Langheckstr. 1
54317 Morscheid 

06500-8541
0160-99181649

Zimmermann, Wilhelm

Muhler Str.12
54422 Züsch

06503-981154
0170-3153864

Jagdhundehilfe Trier e. V. gegründet – Zusätzliche finanzielle Absicherung für unsere vierläufigen Jagdhelfer


Im September 2026 wurde die Jagdhundehilfe Trier e.V. gegründet. Damit verfügt nun auch unsere Region über einen selbstständigen Verein, der den Einsatz unserer Jagdhunde bei Bewegungsjagden und Nachsuchen finanziell absichert und im Schadensfall unterstützen soll. Die Idee zur Gründung des Vereins geht maßgeblich auf Willy Buschmann zurück. In der ersten Phase der Umsetzung erhielt er dabei Unterstützung von Rüdiger Herres, Thomas Grünhäuser, Wolfgang Sevenich und Christian Fandel. Gemeinsam wurde damit der Grundstein für einen Hundefonds gelegt, der sich erfolgreich an bereits bestehenden Strukturen benachbarter Hunde-Solifonds, beispielsweise Mayen-Koblenz und Rhein-Hunsrück, orientiert.
Wann greift die Unterstützung?
Die Satzung sieht eine Entschädigung insbesondere für Jagdhunde vor, die im Rahmen von ordnungsgemäß angemeldeter Bewegungsjagden oder bei dem daraus resultierenden Nachsuchen verletzt oder getötet werden. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Jagd vor ihrem Beginn beim Verein angemeldet wurde und die entsprechenden Beiträge entrichtet wurden.
Was kostet die Absicherung?
Die Finanzierung erfolgt über die an der Jagd beteiligten Schützen und die Jagdausübungsberechtigten. Pro Jagdtag werden 6 Euro je Schütze in die Kasse der Jagdhundehilfe eingezahlt. Dabei gilt ein Mindestbetrag von 85 Euro je Jagd. Hundeführer werden bei dieser Berechnung nicht als Schützen berücksichtigt. Zusätzlich ist bei der ersten Jagdanmeldung eines Jagdjahres eine Pacht- und Regiejagdumlage (jährliche Einmalgebühr) von 0,50 Euro je Hektar jagdbarer Jagdfläche zu entrichten. Damit soll eine solidarische Finanzierung erreicht werden: Viele Jagden tragen gemeinsam dazu bei, dass im Ernstfall einem verletzten Jagdhund und seinem Hundeführer geholfen werden kann.
Ist der Verein gemeinnützig anerkannt?
Ja, er ist berechtigt für erhaltene Spenden entsprechende Spendenbescheinigungen auszustellen.
In Kürze finden Sie hier weitere Informationen (u.a. Satzung, Kontaktdaten).

Hundeführerlehrgang 2026

 

In Kürze startet ein Hundeführerlehrgang mit abschließender Brauchbarkeitsprüfung. 

 

Der Info-Abend findet am Donnerstag, 9. April 2026, in 54317 Osburg, Unterm Bautel 6 statt und es sind bitte die folgenden Unterlagen mitzubringen:

  • Gültiger Jagdschein
  • Mitglieds Nr. des LJV
  • Kopie der Ahnentafel
  • Kopie einer evtl. schon abgelegten Prüfung

Für Mitglieder beträgt die Kursgebühr 110,-€ (für Nicht-Mitglieder 150,-€).

 

Die Anmeldungen gerne per Mail an unsere Obfrau

 

Ruth Kalinke-Philipps

ruth.kalinke-philipps@web.de

+49 1749003149

 

Weitere Informationen finden Sie hier auf der Seite des LJV Rheinland-Pfalz.

Formblatt Anmeldung Prüfung über die Brauchbarkeit 2026
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