Jungtiere von Marderhund und Waschbär zur Vermeidung negativer Auswirkungen auf den Artenschutz;
juvenile Nilgänse außerhalb von Vogelschutzgebieten;
Jungtiere von Fuchs und Dachs zur Vermeidung von Tierseuchen oder Schäden an der Landwirtschaft (gilt für den Dachs);
juvenile Ringeltauben im zur Schadensabwehr notwendigen Umfang auf gefährdeten landwirtschaftlichen Kulturen.
Alle Angaben sind ohne Gewähr!